C. Nachdem sich die Gesuchstellerin replicando zur Vernehmlassung des Gesuchsgegners geäussert hatte, wies das Bezirksgerichtspräsidium Arlesheim das Gesuch um vorsorgliche Beweisführung mit Entscheid vom 02. Juli 2012 ab, im Wesentlichen mit der Begründung, dass mit dem beantragten Gutachterauftrag eine Beurteilung sämtlicher behandelnder Ärzte verlangt werde, weshalb - aufgrund der erhöhten Beweiskraft des Gutachtens - den betroffenen Ärzten vorgängig das rechtliche Gehör gewährt werden müsste, was indes den Einbezug aller Ärzte ins vorliegende Gesuchsverfahren voraussetze. Da sich das Begehren der Gesuchstellerin le-