Die persistierenden Schmerzen seien in der Folge von verschiedenen Ärzten - namentlich vom Gesuchsgegner als Spezialarzt für Rheumatologie - erfolglos behandelt worden, bis ein rheumatologisches Gutachten im September 2003 festgestellt habe, dass die Beschwerden auf ein in Fehlstellung verheiltes Knochenfragment zurückzuführen seien. Eine operative Korrektur habe zwar eine Besserung der Symptomatik bewirkt, eine vollständige Beseitigung der Schmerzen habe indes nicht mehr herbeigeführt werden können.