im Wesentlichen an, die Gesuchstellerin habe sich bei einem Skisturz im Februar 1996 an der rechten Schulter eine leicht dislozierte Fraktur des Tuberculum majus zugezogen, welche zu anhaltenden Schmerzen geführt habe. Die persistierenden Schmerzen seien in der Folge von verschiedenen Ärzten - namentlich vom Gesuchsgegner als Spezialarzt für Rheumatologie - erfolglos behandelt worden, bis ein rheumatologisches Gutachten im September 2003 festgestellt habe, dass die Beschwerden auf ein in Fehlstellung verheiltes Knochenfragment zurückzuführen seien.