A. Mit Eingabe vom 03. Februar 2012 beantragte der Rechtsvertreter von A.____ beim Bezirksgericht Arlesheim, es sei im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung durch einen gerichtlich zu bestimmenden medizinischen Sachverständigen eine Expertise über die gemäss separater Gesuchsbeilage aufgeführten Fragen erstellen zu lassen und führte zur Begründung im Wesentlichen an, die Gesuchstellerin habe sich bei einem Skisturz im Februar 1996 an der rechten Schulter eine leicht dislozierte Fraktur des Tuberculum majus zugezogen, welche zu anhaltenden Schmerzen geführt habe.