Die Parteientschädigung des Rechtsvertreters des Ehemannes wird auf CHF 1’100.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 88.00, insgesamt somit CHF 1'188.00, festgelegt. Die Prozesskosten des Berufungsverfahrens sind durch die Vorinstanz entsprechend dem erstinstanzlichen Verfahrensausgang zu verlegen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Dominik Haffter Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht