2. Das Gesuch der Ehefrau um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird abgewiesen. 3. Die Entscheidgebühr des Berufungsverfahrens beträgt CHF 700.00. Die Parteientschädigung der Rechtsvertreterin der Ehefrau wird auf CHF 1’100.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 88.00, insgesamt somit CHF 1'188.00, festgelegt.