Sodann sind der monatliche Mietzins von CHF 700.00, die monatliche Krankenkassenprämie von CHF 354.85, die geltend gemachten Berufsauslagen von CHF 45.00 pro Monat sowie die laufenden Steuern, welche entsprechend dem von der Ehefrau eingereichten Berechnungsblatt betreffend ordentliche Steuern monatlich CHF 65.00 betragen, zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass der Grundbedarf der Ehefrau CHF 2'545.00 pro Monat beträgt. Diesem steht ein Einkommen von CHF 3'000.00 pro Monat gegenüber, weshalb die Ehefrau über einen monatlichen Überschuss von CHF 455.00 verfügt.