3.2 Im vorliegenden Fall ist aufgrund der mit Eingabe vom 5. Juli 2012 eingereichten Unterlagen ersichtlich, dass das Einkommen der Ehefrau CHF 3'000.00 pro Monat beträgt. Auf der Ausgabenseite ist zunächst der Grundbetrag von CHF 1'200.00 zuzüglich einer Erweiterung des Grundbetrags um 15% von CHF 180.00 einzusetzen. Sodann sind der monatliche Mietzins von CHF 700.00, die monatliche Krankenkassenprämie von CHF 354.85, die geltend gemachten Berufsauslagen von CHF 45.00 pro Monat sowie die laufenden Steuern, welche entsprechend dem von der Ehefrau eingereichten Berechnungsblatt betreffend ordentliche Steuern monatlich CHF 65.00 betragen, zu berücksichtigen.