Zur Begründung führt der Ehemann im Wesentlichen aus, dem Urteil des Amtsgerichts Gradacac vom 29. Dezember 2011 sei zu entnehmen, dass die Ehefrau mit Schreiben vom 11. November 2011 dem Amtsgericht mitteilen liess, sie sei mit der einvernehmlichen Ehescheidung einverstanden. Hierauf habe das Amtsgericht den Verhandlungstermin auf den 29. Dezember 2011 festgesetzt, wobei die Ehefrau mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 dem besagten Amtsgericht mitgeteilt habe, sie sei nicht in der Lage, am Verhandlungstermin zu erscheinen. In der Folge habe das Amtsgericht Gradacac am 29. Dezember 2011 die Scheidung ausgesprochen.