C. Mit Berufungsantwort vom 29. Juni 2012 begehrte der Ehemann, vertreten durch Advokat Dr. Alex Hediger, es sei die Berufung vollumfänglich abzuweisen und die angefochtene Verfügung zu bestätigen, unter o/e Kostenfolge. Zur Begründung führt der Ehemann im Wesentlichen aus, dem Urteil des Amtsgerichts Gradacac vom 29. Dezember 2011 sei zu entnehmen, dass die Ehefrau mit Schreiben vom 11. November 2011 dem Amtsgericht mitteilen liess, sie sei mit der einvernehmlichen Ehescheidung einverstanden.