auf Scheidung keine Eheschutzmassnahmen mehr getroffen, sondern nur noch vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens angeordnet werden könnten. Im vorliegenden Fall habe der Ehemann am 5. September 2011 einen Antrag auf „einvernehmliche Scheidung“ beim zuständigen Amtsgericht in Gradacac (Bosnien-Herzegowina) eingereicht. Das Scheidungsurteil des besagten Amtsgerichts vom 29. Dezember 2011 habe die Ehefrau mit Rechtsmittel vom 27. Januar 2012 angefochten, so dass dieses noch nicht in Rechtskraft erwachsen und die Scheidungsklage somit weiterhin vor einem ausländischen Gericht hängig sei.