Der Kläger/Arbeitnehmer hat gegen diesen Entscheid Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht (Verfahrensnummer 4A_202/2013) erhoben. Die fünf Parallelfälle wurden von den Arbeitnehmern ebenfalls an das Bundesgericht weiter gezogen (Verfahrensnummern 4A_194/2013, 4A_196/2013, 4A_198/2013, 4A_200/2013, 4A_204/2013). Seite 35 http://www.bl.ch/kantonsgericht