2. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.-- werden zu einem Fünftel dem Kläger und zu vier Fünfteln der Beklagten auferlegt. Die Gerichtsgebühr beträgt CHF 4'000.-- und wird zu einem Fünftel dem Kläger und zu vier Fünfteln der Beklagten auferlegt. Die Beklagte hat dem Kläger eine Parteientschädigung von CHF 3'555.65 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen.