://: I. In teilweiser Gutheissung der Berufung wird der Entscheid des Bezirksgerichts Arlesheim vom 31. Januar 2012 aufgehoben und durch folgenden Entscheid ersetzt: 1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und die Beklagte verurteilt, dem Kläger CHF 20'886.65 nebst 5% Zins seit 6. April 2011 zu bezahlen. Von diesem Betrag sind keine gesetzlichen und vertraglichen Sozialbeiträge abzuziehen. Die Mehrforderung wird abgewiesen.