Das geltend gemachte Gesamthonorar von CHF 21'030.20 (inkl. Auslagen und MWSt) wird daher gleichförmig auf die sechs Parallelverfahren verteilt, so dass für jedes Verfahren ein solches von CHF 3'505.-- (gerundet auf ganze Franken) angerechnet wird. Von diesem Betrag hat die Berufungsklägerin 3/5 bzw. CHF 2'103.-- (inkl. Auslagen und MWSt) als Parteientschädigung zu bezahlen. Seite 34 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: