Gemäss § 14 der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte (TO, SGS 178.112) bemisst sich das Gesamthonorar nach dem kumulierten Streitwert, wenn mehrere gleichartige Verfahren von derselben Anwältin oder von demselben Anwalt vertreten werden; das Gesamthonorar wird angemessen auf die einzelnen Verfahren verteilt. Die Rechtsschriften in allen sechs Verfahren waren grösstenteils identisch und der Aufwand somit für alle Verfahren gleich gross. Das geltend gemachte Gesamthonorar von CHF 21'030.20 (inkl. Auslagen und MWSt) wird daher gleichförmig auf die sechs Parallelverfahren verteilt, so dass für jedes Verfahren ein solches von CHF 3'505.-- (gerundet auf ganze Franken) angerechnet wird.