Die Angestellten haben auf den Lohnabrechnungen zudem immer den Lohn für die 41-Stunden-Arbeitswoche gesehen und all die Jahre nie vorgebracht, dieser Lohn basiere auf einer 40-Stunden-Woche. Aufgrund der Einwilligung der ANV und dem Untätigsein aller Arbeitnehmenden über die ganze Dauer hinweg, liegen besondere Umstände vor. Die Arbeitgeberin wurde über all die Jahre hinweg im Glauben gelassen, dass die 41- Stunden-Woche akzeptiert werde. Dadurch entstand für sie insofern ein Nachteil, als ihr keine Veranlassung gegeben wurde, allenfalls über einen Austritt aus dem GAV nachzudenken.