Aufgrund des Reglements, in welchem auf Druck der ANV explizit erwähnt wurde, dass die Arbeitszeit in Abweichung zum GAV 41 Stunden pro Woche betrage, war die Abweichung auch den Arbeitnehmenden bekannt. Die ganze Belegschaft hat seit 1996 bzw. 1999 über Jahre hinweg die 41- Stunden-Woche ohne Widerstand akzeptiert und die ANV hat jedes Jahr wieder in die Weiterführung eingewilligt, so dass die Arbeitgeberin davon ausgehen durfte, dass alle mit der erhöhten Arbeitszeit einverstanden sind. Die Angestellten haben auf den Lohnabrechnungen zudem immer den Lohn für die 41-Stunden-Arbeitswoche gesehen und all die Jahre nie vorgebracht, dieser Lohn basiere auf einer 40-Stunden-Woche.