Wie bereits erläutert, liegt eine Rachekündigung vor. Die Arbeitgeberin unterbreitete dem Arbeitnehmer eine Offerte zur Vertragsänderung, welche zum einen die Kündigungsfrist nicht einhielt und zum anderen eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Sinne des FZA darstellte. Der Arbeitnehmer durfte diese Offerte daher in guten Treuen ablehnen.