Seite 23 http://www.bl.ch/kantonsgericht ren müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mit der Eurokrise habe sich die schwierige wirtschaftliche Situation noch verschärft. Sie habe die letzten drei Jahre nur noch Verluste erlitten. Der Arbeitnehmer entgegnet, der Vorwurf gegenüber der Arbeitgeberin sei erheblich. Sie habe dem Kläger eine Lohnreduktion ohne Einhaltung der Kündigungsfrist angeboten und ihn nach der erfolgten Ablehnung mit einer neuen Vertragsofferte mit schlechteren Vertragskonditionen abgestraft. Weiter habe die Kündigung keinen Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Klägers.