Er habe die einen widerrechtlichen Vertragsinhalt beinhaltende Vertragsänderungsofferte, welche zudem die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, zu Recht abgelehnt. Aufgrund des langjährigen Arbeitsverhältnisses gelte gegenüber dem Kläger eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Verfehlungen der Beklagten seien als gravierend einzustufen. Sowohl das Vorgehen der Beklagten als auch der von ihr angeführte Kündigungsgrund seien zu missbilligen. Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände liege ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeit des Klägers vor, weshalb die Zusprechung der maximalen Entschädigung von sechs Monatslöhnen angemessen sei.