Dies wurde von der Arbeitgeberin nicht bestritten. Eine Währungsanpassung in beide Richtungen ist nicht ersichtlich, vielmehr nur eine Lohnreduktion bei einem tiefen Eurokurs, jedoch keine Lohnerhöhung bei hohem Kurs. Das mit Schreiben vom 26. Juli 2010 offerierte Angebot war daher auch aufgrund der fehlenden umgekehrten Kompensation bei gegenläufigen Währungsverschiebungen nicht sachgerecht.