3.8.3 Weiter ist zu beachten, dass selbst von dem von der Arbeitgeberin immer wieder zitierten Jean-Fritz Stöckli verlangt wird, dass bei gegenläufigen Währungsverschiebungen eine umgekehrte Kompensation greifen muss (JEAN-FRITZ STÖCKLI, a.a.o, Rz 32 ff.). Die Offerte vom 26. Juli 2010 sah zwar eine Aufhebung der Lohnsenkung bei einem Kurs von 1.50 vor, eine umgekehrte Anpassung bei einem noch höheren Kurs als 1.50 wurde jedoch nicht erwähnt und von der Arbeitgeberin auch nicht behauptet. Der Arbeitnehmer brachte vor, es sei nicht über Lohnerhöhungen gesprochen worden, als der Kurs auf über 1.65 gewesen sei. Dies wurde von der Arbeitgeberin nicht bestritten.