Eine währungsbedingte Kaufkraftsteigerung kommt somit nicht nur den Grenzgängern zu Gute. Zudem kaufen die Grenzgänger zum Teil auch in der Schweiz ein, gehen hier Mittagessen, haben teilweise auch Hypotheken in Schweizerfranken oder schicken ihre Kinder zum Teil auch in schweizerische Privatschulen. Diese Ausgaben fallen ihnen somit auch in Schweizerfranken an und sie können diesbezüglich auch nicht vom Eurokurs profitieren. Der schwache Eurokurs ist gestützt auf diese Ausführungen kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür, einseitig nur den Grenzgängern die Löhne zu senken.