STÖCKLI, Lohngleichheit für Grenzgänger bei Währungsverschiebungen, in: ARV online 2012 Nr. 262, Rz 63). Die Arbeitgeberin bringt vor, die Änderungskündigung mit offerierter Weiterbeschäftigung zu einem 6% tieferen Lohn sei aus marktbedingten Gründen betrieblich notwendig gewesen und deshalb sachlich gerechtfertigt. Aufgrund der Eurokrise habe sie rasch wirksame Kostensenkungsmassnahmen ergreifen müssen, was praktisch nur mit Lohnreduktionen möglich sei. Die Grenzgänger hätten von der Eurokrise profitiert. Die Lebenshaltungskosten seien in Frankreich rund 19% tiefer als in der Schweiz.