Der Rückgriff auf den Wohnsitz oder den Ausbildungsort sind typische Unterscheidungskriterien, die im Ergebnis eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bewirken (Astrid EPINEY, Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, in: SJZ 105 (2009), S. 25, 29). Sofern eine Massnahme bestimmte Personen mit ausländischem Wohnsitz anders behandelt als Personen mit inländischem Wohnsitz indiziert das Unterscheidungskriterium "Wohnsitz" regelmässig eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, da die Mehrzahl der Menschen in demjenigen Staat wohnt, dessen