Im Kündigungsschreiben steht ausdrücklich, dass die Kündigung erfolge, weil der Arbeitnehmer die Lohnreduktion gemäss Offerte vom 26. Juli 2010 nicht akzeptiert habe. Die Formulierung im Kündigungsschreiben ist klar und lässt keinen Interpretationsspielraum: dem Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er die Offerte vom 26. Juli 2010 ablehnte. Die Kündigung hätte nur umgangen werden können, wenn der Kläger dieser Offerte zugestimmt hätte. Es besteht damit ein klarer Kausalzusammenhang zwischen der Ablehnung der Offerte vom 26. Juli 2010 und der