Er habe einen vertraglich und gesetzlich geschützten Anspruch geltend gemacht, was dann mit der Kündigung beantwortet worden sei. Es liege aufgrund des Vorgehens eine missbräuchliche Kündigung vor. Die von der Arbeitgeberin vorgebrachten billigeren Lebenskosten würden bestritten wie auch die Notwendigkeit dieser Massnahmen. Im Übrigen verkenne die Arbeitgeberin die rechtliche Situation, wenn sie die Zulässigkeit einzig unter dem Aspekt der inhaltlichen Rechtfertigung prüfe. Denn auch das Vorgehen könne zu einer Missbräuchlichkeit führen. Der Racheaspekt ergebe sich auch daraus, dass die mit der Kündigung vorgelegte Vertragsofferte nochmals schlechtere Bedingungen vorgesehen habe.