2.3.3 Der Arbeitnehmer bestreitet nicht, dass die Frankenstärke gerade für exportorientierte Firmen ein Problem darstelle und sie zum Handeln zwinge. Er führt aus, es stelle sich jedoch die Frage, wie dieses Problem angegangen werde und welche Massnahmen zulässig seien und welche eben nicht. Die Vorinstanz habe den vorliegenden Sachverhalt richtig gewürdigt. Mit der Vertragsofferte sei die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden. Der Arbeitnehmer sei deshalb berechtigt gewesen, die Vertragsofferte abzulehnen. Er habe einen vertraglich und gesetzlich geschützten Anspruch geltend gemacht, was dann mit der Kündigung beantwortet worden sei.