Es widerspreche sowohl dem Interesse der Parteien als auch der Öffentlichkeit, die Arbeitgeberin vor die Alternative zu stellen, entweder den Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen oder das Arbeitsverhältnis zu beenden. Um Änderungen der Lohnvereinbarungen durchzusetzen, würden dem Arbeitgeber grundsätzlich zwei Varianten zur Verfügung stehen: die Änderungskündigung und der Änderungsvertrag. Als Änderungskündigungen würden bedingte Kündigungen bezeichnet, welche nicht darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufzulösen, sondern dazu dienen, geänderte Vertragsmodalitäten durchzusetzen.