236 N. 23; GEORG NAEGELI, in: Paul Oberhammer (Hrsg.), Kurzkommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Basel 2010, Art. 236 N 14). Dem vorinstanzlichen Verhandlungsprotokoll ist zu entnehmen, dass an der bezirksgerichtlichen Verhandlung vom 31. Januar 2012 eine Urteilsberatung stattfand und dass die Referentin beantragte, die Klagen seien betreffend missbräuchliche Kündigung gutzuheissen und Entschädigungen von sechs Monatslöhnen bzw. in einem Fall von drei Monatslöhnen zuzusprechen. Aus dem Protokoll geht weiter hervor, dass sowohl der Richter wie auch der Gerichtspräsident diesen Antrag der Referentin unterstützten.