Im Anschluss halten die Rechtsvertretungen ihre Plädoyers, in welchen sie an den bereits schriftlich gestellten Begehren festhalten, die bereits in den Berufungsschriften geäusserten Argumente im Wesentlichen wiederholen und auf die Zeugenbefragungen eingehen. Auf die Ausführungen der Zeuginnen und der Parteien wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen und anwendbares Recht