In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ihre Preise reduziert hätten und dass viele Schweizerinnen und Schweizer ihre Einkäufe in Lörrach oder Saint-Louis erledigen würden. In diesem Sinne würden auch die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten vom schwachen Eurokurs profitieren und ihre Lebenshaltungskosten gegenüber früher reduzieren. Wenn nun die Lebenshaltungskosten lediglich für die Entlöhnung der Grenzgänger eine Rolle spiele, würden diese gegenüber den Inländern diskriminiert. Der Lohn stelle die vertragliche Gegenleistung der Arbeitgeberin für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar.