Der Arbeitnehmer sei jedoch aufgrund des Nichteinhaltens der Kündigungsfrist berechtigt gewesen, die Offerte abzulehnen. Die Sanktionierung dieser Ablehnung mit dem Aussprechen der Kündigung stelle eine missbräuchliche Kündigung dar. Der Kläger habe zum Ausdruck gebracht, dass er mit einer Lohnreduktion ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nicht einverstanden gewesen sei. Eine weitere, inhaltlich korrekte Offerte, die eine Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist vorgesehen hätte, sei nicht unterbreitet worden. Eine betriebliche Notwendigkeit werde bestritten.