D. Mit Berufungsantwort vom 29. Juni 2012 beantragte der Arbeitnehmer die vollumfängliche Abweisung der Berufung; unter o/e-Kostenfolge. Er liess ausführen, wenn die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung mit einer Lohnreduktion auf einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist anbiete und der Arbeitnehmer die Annahme dieser Offerte verweigere, mache er vertragliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend, so dass eine darauf folgende Kündigung missbräuchlich sei. Ein "arglistiges, treuwidriges, perfides oder sonst wie verwerfliches Verhalten", wie dies die Beklagte ausgeführt habe, sei nicht vorausgesetzt.