Es sei weder willkürlich noch unsachlich, wenn ein exportabhängiger Arbeitgeber, der unter der Eurokrise leide, einem Mitarbeiter mit Wohnsitz im kostengünstigen Euroland etwas weniger Lohn in Schweizerfranken offeriere als den Mitarbeitern, die in der teuren Schweiz leben würden und entsprechend höhere Lebenshaltungskosten finanzieren müssten. Die Lohnsenkung von 6% würde weniger ausmachen als die Währungsschwankung. Es liege damit keine tatsächliche Benachteiligung vor, sondern ein sachlich gerechtfertigter und damit zulässiger Vorteilsausgleich.