A. Seit 2. Januar 1990 arbeitete A.____ (im Nachfolgenden auch Arbeitnehmer oder Kläger oder Berufungsbeklagter genannt) bei der B.____AG (im Nachfolgenden auch Arbeitgeberin oder Beklagte oder Berufungsklägerin genannt). Am 24. Juni 2010 hat die Arbeitgeberin ihre Mitarbeitenden anlässlich einer Personalversammlung darüber informiert, dass die Entwicklung des Eurokurses zu einer finanziell schwierigen Situation geführt habe. Mit Schreiben vom 26. Juli 2010 hat die Arbeitgeberin sodann den in ihrem Betrieb angestellten Grenzgängern mitgeteilt, dass der schwache Eurokurs für die Grenzgänger eine Lohnerhöhung von mindestens 12% bedeute.