2. Ziffer 3 des vorinstanzlichen Urteils wird wie folgt abgeändert: 3. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 250.00 sowie die Gerichtsgebühr von CHF 5'000.00 werden zu 3/4 dem Beklagten und zu 1/4 der Klägerin auferlegt. Der Beklagte hat der Klägerin eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 5'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen.