4.2 Vorliegend teilte die Berufungsbeklagte dem Berufungskläger mit Schreiben vom 17. November 2005 (Klagbeilage 13) mit, dass der Fall von der C.____ Versicherung immer noch nicht vollständig habe abgeschlossen werden können, weshalb ihm die definitive Abrechnung "Buchwert CHF 37'290.00" gestellt werde. Dabei wurde er gebeten, die Forderung bis zum 25. November 2005 zu begleichen ("Wir bitten Sie, uns den Betrag von CHF 37'290.00 bis zum 25.11.2005 mittels beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen") oder innert gleicher Zeit einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten.