Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Der Schaden der Leasinggeberin berechnet sich somit aus den noch ausstehenden Leasingraten abzüglich eines marktüblichen Diskonts und dem Fahrzeugwert Eurotax-Tarif blau (Ankauf/Eintausch). Sofern die Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist, erhöht sich der Schaden gemäss Ziffer 15.4 um den Fahrzeugwert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung noch aufweisen würde.