3.1 Strittig ist unter den Parteien weiterhin die Frage, wie sich der vertragliche Schadenersatz gemäss Ziffer 15 LVB berechnet. Unter dem Titel "Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung" haben die Parteien Folgendes vereinbart: "15.1 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung hat der Leasingnehmer A.____ das Fahrzeug nach Ablauf der Kündigungsfrist, bei fristloser Vertragsauflösung sofort zurückzugeben, und es erfolgt eine Schlussabrechnung gemäss nachstehender Aufstellung. 15.2 Verfallene Leasingzahlungen - Verzugszins und Kosten gemäss Ziff.