2.2 Das Gericht hat die Ziffer 12.4 der LVB nach dem Vertrauensprinzip auszulegen. Aus dem Wortlaut von Ziff. 12.4 LVB geht nicht eindeutig hervor, ob die automatische Auflösung des Leasingvertrags nur bei Diebstahl im juristischen Sinn eintritt oder ob dies auch für den Fall einer unrechtmässigen Aneignung bzw. für andere Formen des Abhandenkommens gelten soll. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist bei der Verwendung von Fachausdrücken in Verträgen von deren Bedeutung im täglichen Sprachgebrauch auszugehen.