Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht rücksichtigen (W IEGAND, BSK OR I, 2011, Art. 18 N 25 ff.). Auch die "wirtschaftliche Logik" der von den Parteien getroffenen Regelung, die jeweils für die Gegenpartei erkennbaren Erwartungen einer Partei bei Vertragsschluss und die durch dessen Abwicklung zu verwirklichenden Interessen sind zu beachten (BUCHER, BSK OR I, 2011, Art. 2 N 13).