2.1 Die Parteien sind sich darin einig, dass Ziffer 12.4 der LVB zum Vertragsbestandteil des Leasingvertrags geworden ist. Die Ziffer 12 trägt den Titel "Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle", wobei in Ziffer 12.4 die automatische Vertragsauflösung geregelt ist: "12.4 Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Leasingvertrag automatisch aufgelöst. Es folgt eine Schlussabrechnung gemäss Ziff. 15. Für den Leasingnehmer entstehen keine weiteren Folgen, falls genügend Versicherungsdeckung besteht und die Versicherung, gestützt auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, keine Kürzung der Leistung vornimmt.