Gemäss dem rechtskräftigen Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 12. Februar 2010 brachte der Schwager des Beklagten, D.____, das Fahrzeug in die Slowakei, verkaufte es dort und meldete es als gestohlen. D.____ wurde deswegen durch das Strafgericht Basel-Landschaft u.a. wegen unrechtmässiger Aneignung in Bereicherungsabsicht schuldig gesprochen. Auf die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilforderung der Klägerin trat das Strafgericht mangels Zuständigkeit nicht ein.