B. Das geleaste Fahrzeug wurde während der Vertragsdauer am 24. Juni 2004 bei der Polizei in Bratislava (Slowakei) sowie am 2. Juli 2004 bei der C.____ Versicherung und am 7. Juli 2004 auf dem Polizeiposten Sissach als gestohlen gemeldet. Der angebliche Diebstahl ereignete sich im Zeitraum zwischen dem 20. und 24. Juni 2004 in Bratislava. Gemäss dem rechtskräftigen Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 12. Februar 2010 brachte der Schwager des Beklagten, D.____, das Fahrzeug in die Slowakei, verkaufte es dort und meldete es als gestohlen.