Dabei wurden 60 monatliche Leasingraten à CHF 1'287.00 vereinbart (inklusive Zins und Amortisation) sowie die Vorauszahlung eines ersten Leasingzinses von CHF 17'000.00. Vertragsbestandteil des Leasingvertrags wurden die Leasingvertrags-Bedingungen (LVB) in der Fassung 06/2001. Diese regeln in Ziffer 12 die Rechtsfolgen bei "Unfall, Diebstall und anderen Schadensfällen" und in Ziffer 15 die Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Unterzeichnet wurde der Leasingvertrag von der Berufungsbeklagten sowie dem Berufungskläger und seiner Ehefrau.