2. Die Entscheidgebühr von CHF 2'400.00 wird der Berufungsbeklagten auferlegt. 3. Die Berufungsbeklagte hat der Berufungsklägerin eine Parteientschädigung von CHF 2'000.00 zuzüglich 8 % MWST von CHF 160.00 zu bezahlen. Vorsitzender Richter Gerichtsschreiber Edgar Schürmann Andreas Linder Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht