zu erstellen. Das Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht, sieht es gestützt auf die vorstehenden Erwägungen als zwingend geboten, die vorliegende Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim wird nunmehr den Sachverhalt zu ermitteln und ein Beweisverfahren durchzuführen haben. Der Zweck der Rückweisung liegt letztlich auch in der Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Vermeidung von Nachteilen für die Parteien, welche sie dadurch erleiden, dass nur eine Instanz über wichtige Sach- und Rechtsfragen entschieden hat.