Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Eintragung in das Handelsregister ist zwar erforderlich, begründet allerdings damit weder Par- tei- noch Prozessfähigkeit. Obwohl die Zweigniederlassung einen Gerichtsstand begründen kann, bildet sie mit der Hauptniederlassung eine rechtliche Einheit.